

Schulsozialarbeit ist ein Instrument der Jugendhilfe bzw. Jugendarbeit. Sie versteht sich als ein spezifischer Zugang der Jugendhilfe zur eigenständigen Lebenswelt Schule. Sie hat das Ziel, auf der Grundlage des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (§§ 1, 11, 13 SGB VIII/KJHG), neue Wege der Zusammenarbeit zwischen Schule, Jugendhilfe und Jugendarbeit zu schaffen. Eine weitere Grundlage zu den Aufgaben und Inhalten bildet der Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung (NRW) in der Fassung vom 17.12.09 (BASS 21-13 Nr. 6).
Schulsozialarbeit wurde von der Stadt Geseke für alle ortsansässigen Schulformen in städtischer Trägerschaft installiert, um nicht zuletzt ab 2011 auch die Aufgaben aus dem „Bildungs- und Teilhabepaket“ umsetzen zu können. Eine Ausnahme bildet die Pankratius-Grundschule in Störmede; hier wird zusätzlich über einen Förderverein eine eigene Kraft beschäftigt.
Schulsozialarbeit arbeitet in Abstimmung und Kooperation mit den Lehrer/innen und der Schulleitung. Sie stellt eine selbständige an Kindern und Jugendlichen orientierte pädagogische Arbeit in der Institution Schule und in ihrem direkten Umfeld dar.
Aufgaben und Tätigkeiten im Rahmen der Schulsozialarbeit
Kinder und Jugendliche wachsen heute in einer Gesellschaft auf, die einem immer schnelleren Wandel unterliegt.
Diese Veränderungen wirken sich sowohl auf das Familienleben als auch auf das schulische Leben aus. Schüler geraten mehr und mehr in Konfliktsituationen mit Eltern, Lehrern, Mitschülern und mit sich selbst. Lehrer müssen sich oftmals neben ihrer eigentlichen Lehrtätigkeit auch mit dem Sozialverhalten und außerschulischen Problemen der Schüler auseinandersetzen.
Hier setzt die Schulsozialarbeit an. Sie bietet Hilfe bei der Bewältigung und Lösung von Problemen an.
1. Zielgruppen
Die Schulsozialarbeit spricht konkret drei Gruppen an: Schüler, Lehrer und Erziehungsberechtigte. Diese Zielgruppen nehmen die Angebote der Schulsozialarbeit aus unterschiedlichen Bedürfnissen wahr.
Schüler z.B. mit Fragen zu:
Lehrer z.B. mit Fragen zu:
Erziehungsberechtigte z.B. mit Fragen zu:
2. Ziele
Aufbau einer professionellen Beziehung durch:
· Vertrauensbildung
· Verlässliche Absprachen
· Schweigepflicht
Aufbau und Förderung von Eigenverantwortung seitens der Schüler durch:
· Aufgabenübertragung
· Gemeinsame Entwicklung von Lösungsmöglichkeiten
· Prinzip der Freiwilligkeit
Anwaltschaft für Schüler durch:
· Einsatz für die Ideen und Rechte der Schüler
· Parteilichkeit für Schüler
Bindeglied zwischen:
· Schülern und Lehrern
· Schülern und Erziehungsberechtigten
· Lehrern und Erziehungsberechtigten
· Schule und Jugendhilfe
3. Aufgaben der Schulsozialarbeit allgemein
Prävention:
Gruppen-/Klassenprojekte zu Themen wie z.B.:
· Klassengemeinschaft
· Soziale Kompetenzen
· Umgang mit Gewalt
· Sucht
Hilfen in konkreten Situationen:
· Beratungsgespräche
· Elterngespräche
· Unterrichtsbesuche
· Hausbesuche
· Kontakte zu weiteren Beratungsstellen aufbauen
Kooperation z.B. mit:
· Jugendfreizeitstätten
· Regionaler Sozialer Dienst (RSD)
· Beratungsstellen
· Jugendgerichtshilfe
· Sonstigen Einrichtungen der Jugendhilfe
4. Tätigkeiten im Rahmen des „Bildungs- und Teilhabepakets“ (BuT)